Vorsorge
In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Erkrankungen kommen, die mit einer gründlichen gynäkologischen Vorsorge Untersuchung rechtszeitig erkannt und fachgerecht behandelt werden können.
Aus diesem Grund wird eine Vorsorgeuntersuchung mindestens einmal im Jahr empfohlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten folgende Leistungen:
Ab dem Alter von 20 Jahren:
- Blutdruckkontrolle, Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (Muttermund und Gebärmutterhals) und Tastuntersuchung des Unterleibes.
Ab dem Alter von 30 Jahren:
- zusätzliche Tastuntersuchung der Brüste und der Lymphabflussgebiete.
Ab dem Alter von 50 Jahren:
- alle 2 Jahre zusätzliche Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs
- (einfacher Gujak-Test).
Ab dem Alter von 55 Jahren:
- Anspruch auf eine Darmspiegelung alle 10 Jahre oder alle 2 Jahre einen Test auf
- okkultes Blut im Stuhl (einfacher Gujak-Test).
Ab dem Alter von 50 bis 69 Jahren:
- Mammographie-Screening alle 2 Jahre.