Ultraschall
In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei große Ultraschall-Screening-Untersuchungen vorgesehen (diese erfolgen zwischen der 9.-12., 19.-22. und 29.-32. Schwangerschafts-woche), bei denen Entwicklungsauffälligkeiten erkannt werden sollen.
Zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen können jedoch die Sicherheit erhöhen. Das Wachstum, die Organentwicklung des Kindes sowie die Fruchtwassermenge können in kürzeren Abständen überprüft werden und die Erkennung eventueller Normabweichungen frühzeitig möglich machen.